Wetten auf fallende Aktien

Wettverbot auf fallende Aktien: Gesetz bereits fertig ausgearbeitet

Die Nationalbank will Anleger schützen. Auch die österr. Finanzmarktaufsichtsbehörden werden in Zukunft die Möglichkeit haben, Short Selling, also Leerverkäufe von Wertpapieren, zu verbieten bzw. einzuschränken. Ein entsprechender Gesetzesentwurf, den die Finanzmarktaufsicht (FMA) gemeinsam mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) am Dienstag entworfen hat, sei am Mittwoch ins Parlament gekommen, sagte OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny am Mittwochabend bei seinem Vortrag anlässlich der Generalversammlung der Bankwissenschaftlichen Gesellschaft (BWG).

Beim Short Selling leihen sich Anleger – oftmals Hedgefonds oder Eigenhandelsabteilungen von Banken – Aktien von anderen Investoren wie beispielsweise Pensionsfonds aus und wetten damit auf fallende Kurse. Sie verkaufen die geliehenen Papiere und versuchen, sich anschließend billiger wieder einzudecken und an dieser Kursdifferenz zu verdienen.

Diese Art von Geschäften kann den Abwärtstrend einer Aktie dramatisch beschleunigen und spielte offenbar auch eine entscheidende Rolle bei den dramatischen Kursverlusten der jüngsten Zeit im Finanzsektor. Marktbeobachter vermuten, dass einige marktbewegende Gerüchte von Leerverkäufern gestreut wurden, um an den fallenden Aktienkursen zu verdienen.

One thought on “Wetten auf fallende Aktien”

  1. also ich find das ja nur richtig, auch wenn ich alternativen zu sportwetten, wie zum beispiel politik, schlag den raab, … super find.

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